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Aktionstag mit Telefonhotline zur "Unternehmensnachfolge durch Frauen"

„Unternehmensnachfolge durch Frauen“ – Aktionstag inkl. Beratungshotline

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Morgen heißt es ran an den Hörer und den Stift parat, denn wir starten den Aktionstag „Unternehmensnachfolge durch Frauen“. Zusammen mit der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, dem Kompetenzzentrum Frau und Beruf Ostwestfalen-Lippe hat die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld eine Telefon-Hotline eingerichtet. Dort können sich  interessierte Frauen, die sich mit dem Gedanken der Familien – oder Fremdnachfolge beschäftigen zu Fragen rund um das Thema Unternehmensnachfolge informieren.

Sie erreichen die Telefonhotline der IHK Ostwestfalen unter 0521 554-225 und die der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld unter 0521 – 5608 444.

Die Regelung der Nachfolge im Unternehmen ist häufig eine komplexe Aufgabe – sowohl für den Inhaber, der sein Unternehmen übergeben möchte als auch für den potentiellen Nachfolger oder die Nachfolgerin. Wie ist die beste Vorgehensweise? Was ist zu beachten? Wie können Kontakte zu geeigneten Nachfolgern hergestellt werden?

Nutzen Sie unsere Hotline uns lassen Sie sich umfassend beraten. Alternativ finden Sie hier weitere Angebote zum Thema Unternehmensnachfolge.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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