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IHK-Themenwoche: Ostwestfalens #WirtschaftBrauchtEnergie

Die aktuelle Energiekrise zeigt: Stabile Energiepreise und eine sichere Versorgung sind für die Wirtschaft enorm wichtig. Auch Ostwestfalens Wirtschaft braucht Energie. Vom 20. bis 24. Februar dreht sich bei unserer Themenwoche auf den Social-Media-Kanälen alles um Energie. Wir sprechen mit Unternehmen und Experten über die Energiekrise, die Energieversorgung und die Chancen der Energiewende.

Das Programm

 

Freitag, 24. Februar

Energie und Ressourcen sparen – und damit die Kosten im Unternehmen senken: Dieses Ziel verfolgen die Energie-Scouts OWL, ein gemeinsames Projekt der IHK Ostwestfalen und der IHK Lippe. Wie das in der Praxis funktioniert und wie Unternehmen davon profitieren können, haben wir in Paderborn bei der Diebold Nixdorf Systems GmbH nachgefragt. Mit dabei: Michael Schönbeck aus dem Ideen-Management sowie die beiden ehemaligen Energie-Scouts Leonard Wiemers und Philipp Dick.

Die neue Folge kann über unsere Website aufgerufen werden. Hier geht’s zum Podcast.

Donnerstag, 23. Februar

Bei der EISENGIESSEREI BAUMGARTE GmbH in Bielefeld-Brackwede werden seit mehr als 90 Jahren Gussstücke gefertigt. Im Jahr sind es fast 25.000 Tonnen Guss – die zu fast 100 Prozent aus Schrott bestehen. Viele Gussteile werden für den allgemeinen Maschinenbau produziert, vom Klavierrahmen bis zum Getriebegehäuse.

Das Eisen wird im Elektroschmelzbetrieb verflüssigt – in der Stunde etwa 20 Tonnen. 40 Millionen Kilowattstunden Strom werden dafür jedes Jahr benötigt. Das entspricht etwa dem Verbrauch von 8000 Haushalten. Durch die Energiekrise haben sich die Ausgaben für Strom massiv erhöht. „Für uns ist die Energiekrise keine Verfügbarkeitskrise, sondern eine Preiskrise. Wir verbrauchen normalerweise Strom für fünf Millionen Euro. Jetzt brauchen wir in diesem Strom für 20 Millionen Euro, obwohl es die gleiche Menge ist“, sagt Clemens Küpper, Sprecher der Geschäftsführung.

Bei der Eisengiesserei Baumgarte hatte man auf einen Industriestrompreis für Deutschland gehofft. Die Energiepreisbremse hat auch Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes weder zu Klarheit, noch zu Entlastungen geführt. „Diese Klärung erfolgt mit der Politik zäh bis gar nicht“, sagt Küpper Mitte Februar 2023 und ergänzt: „Ohne Energie können wir die Energiewende nicht mitgestalten. Wir würden dabei gerne mithelfen und haben alle Möglichkeiten dazu.“ Zum Youtube-Video.

 

Mittwoch, 22. Februar

Wie kann die Energiewende gelingen? Diese Frage beschäftigt die Unternehmen in der aktuellen Energiekrise mehr denn je. Die JENZ GmbH aus Petershagen-Wegholm hat sich dem nachhaltigen Umgang mit der Umwelt verschrieben und seit Anfang der 2000er Jahre in erneuerbare Energien investiert. Seit 2012 ist das Unternehmen bilanziell energieautark.

Am Mittwoch, 22. Februar, sprechen wir ab 16 Uhr in einem Livevideo mit Elisabeth Holland, Geschäftsführende Gesellschafterin der JENZ GmbH. Wir möchten wissen, was hinter der Philosophie des Unternehmens steckt, in welcher Form sich die Weitsicht gelohnt hat und welche Maßnahmen die JENZ GmbH für die Zukunft geplant hat. Sie können sich das Video auf Instagram ansehen.

Dienstag, 21. Februar

Die Anwendung der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme ist komplex. Arne Potthoff leitet das Referat Industrie bei der IHK Ostwestfalen und gibt im Interview einen groben Überblick.

Welche Unternehmen erhalten die Entlastung?

Arne Potthoff: Die Strompreisbremse entlastet alle Stromkundinnen und Stromkunden, deren Stromkosten pro kWh oberhalb bestimmter Referenzpreise liegen. Die Gas- und Wärmepreisbremse entlastet grundsätzlich alle Verbraucherinnen und Verbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme, deren Kosten pro kWh für Erdgas oder Wärme ebenfalls über gewissen Referenzpreisen liegen. Die Einschränkung ist die Leitungsgebundenheit, was Pellets oder Heizöl ausnimmt. Für Unternehmen, die Pellets oder Heizöl nutzen, wird es eine landesweite Härtefallregelung geben, allerdings mit recht hohen Zugangshürden.

Wie wird zwischen den Bezugsgruppen unterschieden?

Potthoff: Bei der Strompreisbremse wird zwischen 2 Gruppen unterschieden. Der Referenzpreis für Verbraucher, deren Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh beträgt, liegt bei 40 ct/kWh (brutto), also inkl. Netzentgelte und anderen staatlichen Preisbestandteilen sowie der Umsatzsteuer. In der Regel wird bei diesen Kunden die aktuell gültige Jahresverbrauchsprognose herangezogen und durch zwölf geteilt. Von diesem monatlichen Verbrauch würde das Unternehmen dann 80 Prozent (Entlastungskontingent) zu dem Referenzwert von 40 ct/kWh erhalten. Die restlichen 20 Prozent des Stromverbrauchs müsste zum vereinbarten Preis abgenommen werden.

Bei Unternehmen, deren Stromverbrauch größer als 30.000 kWh, liegt der Referenzpreis bei 13 ct/kWh, allerdings netto. D. h. dass hier noch Netzentgelte usw. oben draufkommen. Auch das Entlastungskontingent ist bei den größeren Verbrauchern geringer, es liegt hier bei 70 Prozent. Es sind also 30 Prozent zum vereinbarten Marktpreis abzunehmen.

Bei der Gas- und Wärmepreisbremse ist der Mechanismus eigentlich sehr ähnlich. Auch hier gibt es 2 Gruppen, mit jeweils unterschiedlichen Referenzpreisen und Entlastungskontingenten. Der Schwellenwert liegt hier bei 1,5 Mio. kWh pro Jahr. Bei einem Erdgasverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh beträgt der Referenzpreis 12 ct/kWh (Wärme 9,5 ct/kWh) und das Entlastungskontingent bei 80 Prozent (auch bei Wärme).

Erdgaskunden, deren Jahresverbrauch über 1,5 Mio. kWh liegt, erhalten einen Referenzpreis von 7 ct/kWh (Wärme 7,5 ct/kWh) für ein Entlastungskontingent von 70 Prozent.

So sieht der grobe Mechanismus aus, aber im Detail gibt es noch Unterscheidungen zwischen Standard-Lastprofil-Kunden oder Kunden mit registrierender Leistungsmessung. Bei Fragen versuchen wir gern weiterzuhelfen. Einige Fragen sind aber im Gesetz noch unklar geregelt. Es wird wohl im März eine 1. Novelle geben, die einige rechtliche Klärungen bringen soll.

Gibt es Höchstgrenzen und für wen gelten die?

Potthoff: Ja, es gibt Höchstgrenzen. Diese beruhen – verkürzt gesagt – auf EU-Beihilferichtlinien. Fangen wir mit den absoluten Höchstgrenzen an: Hier liegt die 1. Schwelle bei 2 Mio. Euro Entlastungssumme. Wer unter dieser Schwelle bleibt (für Gas/Wärme- und Strompreisbremse zzgl. weiterer staatlicher Beihilfen im Kontext der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise), der bekommt die staatliche Entlastung zu 100 Prozent.

Der nächste Schwellenwert liegt bei 4 Mio. Euro. Hierfür gibt es dann noch 50 Prozent der sog. krisenbedingten Energiemehrkosten. Laut BMWK würde ein Unternehmen mit krisenbedingten Energiemehrkosten von 4 Mio. Euro, die ersten 2 Mio. zu 100 Prozent erhalten, von den nächsten 2 Mio. Euro dann noch 50 Prozent. Also alles in allem 3 Mio. Euro. Das ist aber ein sehr vereinfachter Fall. Zunächst sind nach einer im Gesetz hinterlegten Formel die krisenbedingten Energiemehrkosten zu berechnen. Dann gelten diese Höchstgrenzen für verbundene Unternehmen, es sind also Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu prüfen. Und dann gibt es noch die relativen Höchstgrenzen. Über gewissen Schwellenwerten, gibt es dann nur einen bestimmten Prozentsatz als Entlastung. Die 50-Prozentmarke aus dem 4 Mio.-Euro-Beispiel ist zum Beispiel eine solche relative Höchstgrenze. Des Weiteren gibt es noch absolute Höchstgrenzen von 50, 100 und 150 Mio. Euro. Hier sind dann noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, wie der Nachweis einer besonderen Betroffenheit (Gewinneinbußen) oder einer gewissen Energieintensität. Das gilt dann aber nur über 4 Mio. Euro.

Wichtig ist noch eine Ausnahme, die schon für Unternehmen (ohne Berücksichtig des Verbunds) gilt, wenn die Entlastungssumme 2 Mio. Euro überschreitet. Dann greift eine Arbeitsplatzerhaltungspflicht. Hier wird dann entweder eine Beschäftigungssicherungsvereinbarung, die mind. bis zum 30.4.2025 bestand hat, oder eine Selbstverpflichtung über den Erhalt von mind. 90 Prozent der Arbeitsplätze, verlangt. Der Nachweis muss bis zum 15.7.2023 erbracht werden.

Darüber hinaus gibt es Meldepflichten. Die wichtigste ist, dass bis zum 31.3. diesen Jahres dem Energieversorger zu melden ist, wenn der monatliche Entlastungsbetrag 150.000 Euro überschreiten wird. Die anderen Meldepflichten sind nicht so zeitkritisch, deshalb sollte eine Prüfung des möglichen monatlichen Entlastungsbetrags Priorität haben. Viele Versorger haben aber ihre in Frage kommenden Kunden hierzu schon angesprochen. Weitere Meldepflichten hängen dann von der Entlastungssumme ab.

Wie lange gelten die Regelungen?

Potthoff: Die Preisbremsen gelten vom 1. März 2023 bis 31.12.2023, mit einer sehr wahrscheinlichen Verlängerung bis zum 30. April 2024. Die Verlängerungsmöglichkeit ist bereits im Gesetz angelegt. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.

Können Sie eine mögliche Rechnung anhand eines Fallbeispiels erklären?

Potthoff: In unserem Bespiel hat das Unternehmen einen jährlichen Stromverbrauch von 1.000.000 kWh. Der Arbeitspreis gemäß bestehendem Stromliefervertrag für 2023 beträgt 36,347 Cent. Für das Unternehmen gilt also Referenzpreis von 13 ct/kWh.

Für die Verbrauchsgruppe gilt ein Kontingent von 70 Prozent, also 0,7 von der Summe werden berechnet:

(36,347 Cent – 13 Cent) * 1.000.000 * 0,7 = 163.429 Euro.

Das Unternehmen erhält somit einen Entlastungsbetrag von 163.429 Euro. Weil das Beispielunternehmen unterhalb der absoluten Höchstgrenzen (ab 2 Millionen Euro) liegt, darf das Unternehmen den gesamten Entlastungsbetrag behalte. Vorausgesetzt, dass auch die relative relativen Höchstgrenze nicht erreicht wird.

Montag, 20. Februar

Die AGOFORM GmbH aus Löhne (Kreis Herford) ist laut eigenen Angaben Europas größter Hersteller von passgenauen Besteckeinsätzen und Anti-Rutschmatten. Pro Jahr produziert das Unternehmen mit 160 Beschäftigten fünf Millionen Artikel. Die Produktion ist energieintensiv: Fünf Millionen Kilowattstunden Strom werden dafür jährlich benötigt, sagt Geschäftsführer Jan Ottensmeyer.

Aufgrund der Energiekrise steigen die Kosten. Wurden dafür bislang etwa drei Prozent des Umsatzes ausgegeben, rechnet man dieses Jahr mit fünf Prozent. Ottensmeyer: „Wenn man das mit der Umsatzrendite im deutschen Mittelstand vergleicht, ist das eine ganze Menge.“ Doch die hohen Energiekosten sind nicht das einzige Problem. Der AGOFORM-Geschäftsführer findet, dass gleichzeitig an vielen Stellschrauben gedreht und so der Druck auf die Unternehmen erhöht wird – etwa durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Von der Politik wünscht sich Jan Ottensmeyer, dass sie die Gesamtwirkung der vielen Einzelmaßnahmen im Blick behält. Gelingt das nicht, befürchtet er, dass so manchem Unternehmen die Luft abgeschnürt wird. Zum Youtube-Video.

 

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