Testpflicht für Arbeitnehmer nach Urlaubsrückkehr

Nach den Neuregelungen der Coronaschutzverordnung NRW müssen sich Beschäftigte, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, am ersten Arbeitstag dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis vorlegen.

Alternativ ist es möglich, im Verlauf des ersten Arbeitstages nach dieser Arbeitsunterbrechung einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung durchzuführen. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Die Testpflicht gilt nicht für Beschäftigte, die im Sinne vollständig immunisiert sind.

Quelle: https://www.land.nrw/corona

Weitere Themen

Standort & Infrastruktur

Jahresempfang 2025: Die Bildergalerie des Abends

Rund 500 Gäste aus Wirtschaft, Politik, Hochschulen und Gesellschaft sind am Montag (1. Dezember) der Einladung der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) zum traditionellen Jahresempfang gefolgt. IHK-Präsident Jörn Wahl-Schwentker sprach in seiner Rede die aktuellen Herausforderungen für die regionale Wirtschaft offen an, rief aber zugleich auf, nach vorne zu schauen und sich bietende Potenziale zu nutzen.

weiterlesen