Die serbische Regierung verabschiedete am 18. Juni 2022 eine Verordnung „Über Kriterien für die Gewährung von Anreizen für Arbeitgeber für Einstellung von ausländischen Experten“.
Die Verordnung gilt für serbische Unternehmen, Niederlassungen und Repräsentanzen
ausländischer Unternehmen, wenn sie ausländische Fachkräfte nach Serbien übersiedeln
bzw. einstellen. Die gewährten Anreize bestehen unter anderem aus einer teilweisen
Rückerstattung der Lohnsteuer und einer vollständigen Rückerstattung von
Sozialversicherungsbeiträgen. Die Erstattung wird in dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2028 gewährt für Fachkräfte, die bis zum 31. Dezember 2023 eingestellt werden. Unter „förderfähigen Experten“ sind Personen mit Fachwissen
gemeint, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt knapp sind.