Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/ EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige online Meldeportal wurde zum 14.März 2025 abgeschaltet. Das neue Schweizer Meldeportal ist über die Webseite https://www.easygov.swiss erreichbar. Für die Anmeldung im neuem Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die UID-Nummer. Falls bisher nicht vorhanden, ist die UID-Nummer online zu beantragen. Die UID-Antragsbearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage.

Umwelt & Energie
Einwegkunststofffondsgesetz: Einladung zur Informationsveranstaltung für inländische Hersteller
In dieser Informationsveranstaltung am 05.06.2025 von 09:00 -11:00 Uhr via WebEx wird das UBA einen aktuellen Überblick über die Einordnungspraxis geben und über ausgewählte Feststellungen zu bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren. Zudem wird das Thema „Import und Export von EWK-Produkten“ näher behandelt.