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Online-Infoveranstaltung „Güter auf die Schiene“ am 21.02.2024

der Gütertransport auf der Schiene bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Durch die Verlagerung auf die Schiene können Gütertransporte kostengünstiger, energieeffizienter und nachhaltiger werden. Aber wie sehen die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen dazu in Ostwestfalen aus?

In unserer digitalen Informationsveranstaltung „Güter auf die Schiene“ am 21.02.2024 um 10 Uhr möchten wir Sie über die Möglichkeiten des Schienengüterverkehrs in Ostwestfalen informieren. Unsere Referenten von der DB InfraGO AG, von DB Cargo sowie den die in Ostwestfalen tätigen Eisenbahnunternehmen Teutoburger Wald Eisenbahn, Captrain und Mindener Kreisbahnen stellen die Herangehensweise vor, wenn Sie sich als Unternehmen dazu entschließen, Güter über die Bahn zu transportieren. Zudem geben sie einen Überblick über bestehende (und zukünftige) Ladestraßen bzw. -punkte in der Region und über aktuelle Fördermöglichkeiten.

Das genaue Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie im Veranstaltungskalender der IHK (www.ostwestfalen.ihk.de). Mit der Anmeldbestätigung erhalten Sie dann auch die Zugangsdaten. Die Veranstaltung findet online per Microsoft Teams statt.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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