Am 9. Juli 2023 haben Vertreter der EU und Neuseelands das gemeinsame Freihandelsabkommen unterzeichnet. Beide Seiten erhoffen sich durch den Wegfall der Zölle ein Wachstum des Handels um 30 Prozent. Noch weitaus stärker sollen die Investitionen steigen. Das Abkommen soll 2024 in Kraft treten. Unternehmen können den Angaben zufolge bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens Zölle in Höhe von rund 140 Millionen Euro einsparen. Die EU ist schon heute der drittgrößte Handelspartner Neuseelands.
Umwelt & Energie
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.