Gemeinsamer Aufruf: „Nach dem Urlaub zum Testen gehen!“

„Nach dem Urlaub zum Testen gehen“: Das ist nach der neuen Coronaschutzverordnung für Beschäftigte Pflicht, bevor es zurück an den Arbeitsplatz geht. Vor allem aber ist es sehr vernünftig. Das machen die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, die Handwerkskammer OWL, die WEGE mbH und die Stadt Bielefeld jetzt in einer gemeinsamen Erklärung noch einmal deutlich.

Folgende Vorgaben macht die Coronaschutzverordnung:

  • Alle Beschäftigten, die wegen Urlaub oder vergleichbarer Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach der Arbeitsunterbrechung einen aktuellen Negativtestnachweis aus einer Bürgertestung mitbringen. Alternativ ist auch eine Beschäftigtentestung am Arbeitsort – unter Aufsicht – möglich.
  • Diese Regel gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigten gereist sind oder zuhause geblieben sind.
  • Nach den Bußgeldvorschriften der Verordnung sind die Beschäftigten zu einem solchen Test vor dem Arbeitsantritt verpflichtet; die Arbeitgeber müssen die Kontrolle, ob der Beschäftigte einen Negativtestnachweis hat, sicherstellen.

Petra Pigerl-Radtke, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld bewertet dies folgendermaßen: „Die Inzidenzwerte sind in der letzten Zeit stetig zurückgegangen. Auch die Wirtschaft ist zunehmend optimistisch. Dieses zarte Pflänzchen darf nicht gefährdet werden. Tests nach dem Urlaub geben uns allen zusätzliche Sicherheit und können es uns ermöglichen, weiterhin möglichst ohne neue Einschränkungen zu leben und zu arbeiten.“

Dr. Jens Prager, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld bekräftigt: „Der sichere Weg aus dem Urlaub zurück an den Arbeitsplatz führt über die Teststationen in unserer Stadt. Nur so können unentdeckte Infektionsfälle identifiziert und Infektionsketten unterbunden werden. Die Beschäftigten im Bielefelder Handwerk lassen sich testen, damit ihre Kundschaft und ihre Kolleginnen und Kollegen gesund bleiben.“

Brigitte Meier, Prokuristin der WEGE mbH ermutigt die Unternehmen: „Die Testpflicht für Beschäftigte nach Urlaubsrückkehr ist unbedingt zu begrüßen. Denn alles, was dazu beiträgt, eine vierte Welle und damit betriebsbezogene Quarantänesituationen oder sogar neue Lockdowns zu verhindern, sollte selbstverständlich sein. Die Unternehmen sind inzwischen mit komplexen Corona-Schutzmaßnahmen vertraut. Das Testen nach dem Urlaub ist vergleichsweise eine der leichteren Übungen und kann Sicherheit geben.“

Der Krisenstabsleiter der Stadt, Ingo Nürnberger, stößt ins gleiche Horn: „Es ist kein großer Aufwand, sich nach einem Urlaub vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz noch einmal testen zu lassen. So ein Test sorgt aber für zusätzliche Sicherheit. Auch in den Schulen werden die Kinder nach den Ferien getestet, den Kita- Eltern haben wir den Test ihrer Kinder sehr ans Herz gelegt. Wir Erwachsenen müssen genauso vorsichtig sein. Es stehen nach wie vor viele Teststationen zur Verfügung, die auf unserer städtischen Website www.bielefeld.de/teststellen aufgelistet sind.“

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