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Prof. Dr. Elmar Holschbach achhochschule Südwestfalen, Balanced Scorecard Vortrag Erfa Einkauf Material

Die Steuerung des Einkaufs verbessern: Vortrag von Prof. Dr. Elmar Holschbach

Wie kann man die Steuerung des Einkaufs – als wesentlicher Bereich des Gesamtunternehmens – durch eine Balanced Scorecard verbessern? Wie kann der Einkauf die Unternehmensstrategie und Ziele des Unternehmens unterstützen und welche Ziele sollten mit welchen Kenngrößen gemessen und gesteuert werden. Denn Kennzahlen sind kein Mittel zum Selbstzweck sondern dienen der Zielerreichung des Unternehmens. Das und mehr erklärte Prof. Dr. Elmar Holschbach in der Erfa-Gruppe „Einkauf und Materialwirtschaft“.

Als Dozent der Fachhochschule Südwestfalen hat sich Prof. Holschbach auf Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Organisation und Beschaffung spezialisiert. Vor seiner Lehrtätigkeit war er in mehreren Industrieunternehmen im Einkauf tätig.

https://www.instagram.com/p/BrUxuxeob32/

Die Erfahrungsaustauschgruppe der IHK richtet sich speziell an Einkäuferinnen und Einkäufer ostwestfälischer Industrieunternehmen, die mehrmals jährlich bei Betriebsbesichtigungen, Vorträgen oder internem Erfahrungsaustausch in Kontakt treten. Die Themenbandbreite reicht dabei von Bereichen wie Chancen von „Big Data“ im Einkauf und Herausforderungen des digitalen Wandels über Lieferantenreduzierung und E-Procurement bis zum Investitionsgütereinkauf.

Einkäuferinnen und Einkäufer, die Interesse an einer Teilnahme an der Erfa-Gruppe haben, sind jederzeit willkommen. Als Ansprechpartner steht Arne Potthoff telefonisch unter 0521 554-222 oder per Mail unter a.potthoff@ostwestfalen.ihk.de zur Verfügung.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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