Nach 2013, 2014 und 2017 vergibt die Bundesregierung zum vierten Mal den Preis für besondere gesellschaftliche Unternehmensverantwortung.
Um den CSR-Preis können sich Unternehmen in drei Größenkategorien bewerben:
- kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten
- Unternehmen mit 250 bis 999 Beschäftigten
- Großunternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten
Die Unternehmen müssen innerhalb von fünf Aktionsfeldern „Unternehmensführung / Geschäftsmodell“, „Markt“, „Arbeitsplatz“, „Umwelt“ und „Gemeinwesen“ Auskunft über ihre Strategien, umgesetzte Maßnahmen und deren Ergebnisse geben.
Zudem werden zwei Sonderpreise vergeben: „Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement“ sowie „CSR und Digitalisierung“.
Teilnehmende Unternehmen erhalten auf jeden Fall eine individuelle Auswertung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen, um Verbesserungspotenziale erkennen und zukünftig umsetzen zu können, da der CSR-Preis der Bundesregierung als Lernpreis konzipiert ist.
Der CSR-Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Die Preisverleihung findet im Juni 2020 in Berlin statt.
Weitere Informationen zum CSR-Preis der Bundesregierung sind auf der Webseite www.csr-preis-bund.de zu finden.
Quelle: DIHK, Berlin