Anpassung der Pfändungsfreibeträge zum 01.07.2024

Der Staat räumt die sog. Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ein, um verschuldeten Menschen die Möglichkeit zu geben, ein Existenzminimum zu wahren. Durch die Pfändungsfreigrenze wird festgelegt, welcher Teil des Arbeitseinkommens nicht gepfändet werden darf. Selbstverständlich gibt es unterschiedliche Pfändungsfreigrenzen, abhängig von der Höhe des Einkommens sowie der Personenzahl die hiervon unterhalten werden muss. Die gesetzliche Grundlage der Pfändungsfreigrenze findet sich in § 850 c ZPO und wird jährlich zum 01.07. angepasst.

Unter dem folgenden Link finden Sie die Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024)

Aus der Tabelle ergeben sich die genauen Pfändungsfreibeträge

 

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