Chemikalienpolitik: Aktuelle Hinweise der ECHA zu Harmonisierten Giftinformationen und zur nächsten Erweiterung der REACH-Kandidatenliste

Deutschland, Dänemark und Estland können mittlerweile Meldungen von Unternehmen über das ECHA-Meldeportal zu Harmonisierten Giftinformationen im Zuge der CLP-Verordnung entgegennehmen. Zu den genauen Informationsanforderungen der Meldungen sowie zum Meldevorgang bietet die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nun Merkblätter für Unternehmen in verschiedenen Sprachen an. Diese finden Sie hier.

Die ECHA teilt ferner mit, dass vier weitere Substanzen auf die REACH-Kandidatenliste gesetzt wurden, welche nun insgesamt 209 Stoffe umfasst. Es handelt sich dabei um:

–              1-vinylimidazole (Herstellung von Polymeren)

–              2-methylimidazole (Herstellung von Lackprodukten)

–              Dibutylbis(pentane-2,4-dionato-O,O‘)tin (Herstellung von Plastik)

–              Butyl 4-hydroxybenzoate (Butylparaben) (u.a. Kosmetikprodukte und Pharmazeutika)

Weitere Informationen der ECHA dazu finden Sie in englischer Sprache hier.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission am 26. Juni 2020 eine Verordnung zur Anpassung der Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts (REACH-Verordnung, Anhang II) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Geltung entfaltet die Verordnung allerdings erst ab dem 1. Januar 2021. Ebenso können Unternehmen vorherige Sicherheitsdatenblätter noch bis zum 31. Dezember 2022 nutzen. Inhaltliche Änderungen durch die Verordnung betreffen u. a. eine Anpassung zu Anhang VIII der CLP-Verordnung (etwa hinsichtlich UFI) oder zu Nanomaterialien.

Die Verordnung im Amtsblatt der EU finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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