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Betriebsnummer im Berufsausbildungsvertrag ein Muss

Seit Anfang des Jahres 2021 schreibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor, dass von allen Ausbildungsunternehmen, die ab diesem Jahr Ausbildungsverträge geschlossen haben, als weiteres statistisches Merkmal die Betriebsnummer der Agentur für Arbeit (BANr.) verpflichtend zu erfassen ist. Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle.

Bitte teilen Sie, sofern noch nicht geschehen, Ihrer für Sie zuständigen Sachbearbeitung ihre achtstellige BA-Betriebsnummer per E-Mail zur einmaligen Erfassung mit.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

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