Bundesregierung: Klimaschutzgesetz begründet keine Einklagbarkeit

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und das Klimaschutzgesetz (KSG) haben zu der Debatte geführt, ob Klimaschutz künftig auch z. B. bei Investitionsentscheidungen von Unternehmen einklagbar ist. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung dies verneint. Die Ziele und Verpflichtungen würden sich nur an die öffentliche Hand richten. Klagerechte ergäben sich daraus nicht.

Die Bundesregierung sieht sich durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in der Pflicht, bei internationalen Handelsvereinbarungen noch stärker auf Klimaschutz zu achten. Sie bleibt eine Antwort auf die Frage schuldig, ob sie sich auch weiterhin den Budgetansatz bei den Emissionen nicht zu eigen macht. Die im Paris Klimaabkommen enthaltene Temperaturschwelle von 2 bzw. 1,5 Grad wird von der Bundesregierung als gesetzgeberische Konkretisierung des verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutzgebots im Rahmen von Artikel 20a GG verstanden.

Quelle: DIHK

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