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Die Anmeldung für den Fachkongress „Digitale Innovationen für eine nachhaltige Entwicklung“ der FH Bielefeld vom 17. bis zum 19. November ist ab sofort für alle Interessierten geöffnet.

In Vorträgen, Workshops, Keynotes, einer Postersession, einem Science #FutureSlam und einem Hackathon werden während der Online-Fachtagung zukunftsweisende digitale Innovationen und Lösungen für nachhaltige Lebens- und Arbeitswelten diskutiert.

Digitalisierung ist Megatrend in Wirtschaft und Gesellschaft. Während bis vor Kurzem die Diskussion des technisch Möglichen den Diskurs prägte, geht es mittlerweile um eine Auseinandersetzung mit den Einsatzfeldern und Folgen datenbasierter, digitaler Technologien für den Menschen, für Organisationen, für die Gesellschaft und für die Umwelt. Diese Wendung im Diskurs zeichnet die Fachtagung der Fachhochschule Bielefeld gemäß dem Jubiläumsmotto „50 Jahre Zukunft“ nach: Es geht darum, digitale Innovationen aufzuspüren, ihre Bedeutung für eine nachhaltige Lebens- und Arbeitswelt herauszuarbeiten und Gestaltungsimpulse abzuleiten.
Weiterlesen: https://www.fh-bielefeld.de/presse/pressemitteilungen/anmeldung-fuer-den-fachkongress-digitale-innovationen-ist-geoeffnet

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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