Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Afghanistan: Alle Ausfuhren müssen ab sofort beim Zoll angemeldet werden

Unabhängig vom Warenwert müssen ab sofort alle Ausfuhren nach Afghanistan beim Zoll
angemeldet werden und zwar in dem so genannten „Zweistufigen Ausfuhrverfahren“. Erst
nach der Freigabe durch den Zoll darf die Ausfuhr erfolgen.

Die Möglichkeit der Abgabe einer mündlichen/konkludenten Ausfuhranmeldung ist damit für diese Ausfuhrsendungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für kommerzielle Post- und Expressgutsendungen.

Weitere Themen

Allgemein

IHK-Umweltforum 2024 „Megatrend Nachhaltigkeit – Herausforderung und Chance für Unternehmen“ am 20.06.2024

Die Wirtschaft steht vor enormen Herausforderungen, um die notwendige Transformation zur Dekarbonisierung erfolgreich zu realisieren. Klimaschutzziele müssen erreicht und Ökonomie, Ökologie sowie Soziales mehr denn je miteinander in Einklang gebracht werden. Um diesen Weg erfolgreich zu beschreiten, sind Veränderungen des bisherigen Wirtschaftens notwendig.

weiterlesen