Sonn- und Feiertagsfahrverbot und Ferienreisefahrverbot bis 19. Juli 2021 ausgesetzt

Das VM NRW hat kurzfristig darüber informiert, dass aufgrund des Hochwassers in NRW das Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie das Ferienreisefahrverbot für das kommende Wochenende, also bis zum 19. Juli 2021 ausgesetzt ist.
Wortlaut des Schreibens vom 15. Juli 2021:

Ausnahme gemäß § 46 Absatz 2 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Ausnahme gemäß § 4 Absatz 3 der Ferienreiseverordnung vom Samstagsfahrverbot gemäß § 1 Ferienreiseverordnung
In Nordrhein-Westfalen sind viele Straßen aufgrund der schweren Unwetter und den starken Regenfällen gesperrt. Im Zusammenhang mit den Überschwemmungen und reißenden Wassermassen ist mit anhaltenden Verkehrsbehinderungen zu rechnen, viele Straßen sind auf unbekannte Zeit nicht befahrbar.

Durch das Hochwasser sind erhebliche Schäden entstanden. Um in dieser Notfallsituation die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Hilfsmitteln insbesondere in den betroffenen Regionen sicherzustellen und um die anstehenden Aufgaben der Schadensbewältigung zu unterstützen, wird für das Land Nordrhein-Westfalen hiermit eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 StVO und gemäß § 4 Absatz 3 Ferienreiseverordnung vom Samstagsfahrverbot für LKW auf Autobahnen und Bundesstraßen gemäß § 1 Ferienreiseverordnung erteilt. Die Ausnahmegenehmigung gilt auch für Leerfahrten. Die generelle Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 19.07.2021.

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