DIHK-Merkblatt zur Novelle des VerpackG

Am 3. Juli 2021 trat die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft. Der DIHK hat zu den neuen Bestimmungen ein Merkblatt erstellt. Zahlreiche Regelungen greifen jedoch erst nächstes Jahr. Dies gilt etwa für die Ausweitung der Pfandpflicht auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ab dem 1. Januar 2022 oder die Registrierungspflicht für sämtliche Hersteller im Verpackungsregister LUCID ab 1. Juli 2022. Mit der Novelle wurden auch einige Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, etwa verpflichtende Mehrwegverpackungen im „take-away“-Bereich ab 2023.

Das Merkblatt finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Aus- und Weiterbildung

Digitale Recruiting Days – Anmeldeschluss 17. Juni

Bei den Recruiting Days vom 24. – 26. Juni 2025 haben wieder alle IHK-Unternehmen die Möglichkeit in einem virtuellen Speed-Dating-Format Fachkräfte aus dem Pool des Pilotprojekts Hand in Hand for International Talents von DIHK Service GmbH und Bundesagentur für Arbeit kennenzulernen.

weiterlesen