DIHK-Merkblatt zur Novelle des VerpackG

Am 3. Juli 2021 trat die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft. Der DIHK hat zu den neuen Bestimmungen ein Merkblatt erstellt. Zahlreiche Regelungen greifen jedoch erst nächstes Jahr. Dies gilt etwa für die Ausweitung der Pfandpflicht auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ab dem 1. Januar 2022 oder die Registrierungspflicht für sämtliche Hersteller im Verpackungsregister LUCID ab 1. Juli 2022. Mit der Novelle wurden auch einige Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, etwa verpflichtende Mehrwegverpackungen im „take-away“-Bereich ab 2023.

Das Merkblatt finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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