Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie: DIHK-Merkblatt

Mit der Einwegkunststoffverbots- sowie der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung sind nun einige Beschränkungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten zu beachten. Mit den beiden neuen Verordnungen setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2019 in nationales Recht um. So sind etwa Plastiktrinkhalme, Einweggeschirr und Wattestäbchen künftig verboten, andere Produkte wie etwa Coffee-to-go-Becher müssen als Kunststoffprodukt gekennzeichnet werden.

Das Merkblatt finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

weiterlesen