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Hinweis der stiftung ear zur Umsetzung des BattG

Um sämtliche Batteriehersteller rechtzeitig über die neue Registrierungspflicht bei der stiftung ear hinzuweisen und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, weist die stiftung ear nochmals auf diese Verpflichtung hin.

Übergangsfrist für Batteriehersteller endet am 1. Januar 2022 – jetzt aktiv werden!

Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Hersteller von Batterien bei der stiftung ear registriert sein. Dies betrifft auch solche Hersteller, die bislang bereits beim Umweltbundesamt angezeigt waren. Die dortige Anzeige ersetzt nicht die Registrierung bei der stiftung ear. Die Daten werden nicht vom Umweltbundesamt zur stiftung ear übertragen.

Aktuell beträgt die Bearbeitungsdauer der Registrierungsanträge ca. 3 Wochen. Es ist allerdings zu erwarten, dass diese zum Jahresende mit der Zunahme des Antragsaufkommens deutlich ansteigt. Daher sollten die Anträge unbedingt rechtzeitig gestellt werden, gerne auch schon im Sommer. So kann sichergestellt werden, dass Sie zum Jahreswechsel rechtskonform aufgestellt sind.

Wenn bereits ein Registrierungsantrag für Gerätebatterien gestellt wurde, dieser nach 3 Wochen noch nicht verabschiedet wurde, kann dies daran liegen, dass der beauftragte Dritte die Teilnahme am Eigenrücknahmesystem möglicherweise noch nicht bestätigt hat. Hier sollte Kontakt mit dem Dienstleister aufgenommen werden.

Quelle: stiftung ear 

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