Kommission veröffentlicht Leitlinien zur EU-Einwegkunststoffrichtlinie

Die Europäische Kommission hat am 31. Mai 2021 die lang erwarteten Guidelines zur einheitlichen Anwendung der SUP-Richtlinie in der EU veröffentlicht. Deren Vorgaben für Unternehmen gelten ab 3. Juli 2021.

Diverse Einwegkunststoffprodukte dürfen entsprechend der Richtlinie in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden (etwa Strohhalme, Besteck, Wattestäbchen, Teller, Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff oder expandiertem Polystyrol), für weitere Produkte sieht die Richtlinie Kennzeichnungs-, Gestaltungs- oder Verbrauchsminderungsvorgaben vor. Die nun veröffentlichten Leitlinien sollen den Anwendungsrahmen der Richtlinie konkretisieren und so deren Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten harmonisieren. So beschreiben die Guidelines etwa die Definition eines Einwegkunststoffartikels im Rahmen der Richtlinie oder geben vor, dass auch bioabbaubares Plastik unter die Anwendung der Richtlinie fällt.

Die Mitteilung der Kommission sowie die Leitlinien und ein bezügliches FAQ der Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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