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Verhandlungen zum EU-Schweiz Rahmenabkommen gescheitert

Am 26. Mai 2021 hat die Schweiz die Verhandlungen zum EU-Schweiz Rahmenabkommen gestoppt. Das Abkommen ist damit gescheitert, sodass im bilateralen Handel für die Unternehmen mit mehr Handelshemmnissen und weniger Planungssicherheit zu rechnen ist.

Das bereits 2018 fertigverhandelte Institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz sollte die Grundlage sein für eine Verbesserung und Weiterentwicklung der künftigen bilateralen Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Sein Hauptzweck war, ein Level Playing Field für den EU-Binnenmarkt sicherzustellen, zu dem auch Unternehmen aus der Schweiz seit Langem einen präferentiellen Zugang haben. Auch wenn die bestehenden bilateralen Handelsabkommen fortbestehen, wird ohne das Rahmenabkommen die Modernisierung der EU-Schweiz Wirtschaftsbeziehungen erschwert.

Rahmenabkommen EU-Schweiz – weitere Informationen

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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