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Kennzeichnungen Elektrogesetz

Die Stiftung ear hat die verschiedenen Logomöglichkeiten zur Kennzeichnung auf ihrer Kampagnenwebseite von Plan E veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
Mit dem neu in Kraft tretenden ElektroG am 1. Januar 2022 werden neue Kennzeichnungspflichten notwendig, etwa von Sammel- und Rücknahmestellen oder auch die Kennzeichnung der durchgestrichenen Mülltonne im gewerblichen Bereich. Der Bundestag hat heute die Änderungen des  ElektroG beschlossen.

Quelle: DIHK, Berlin

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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