Mit der Verordnung 2019/1020 gelten ab dem 16. Juli 2021 neue Regelungen in Zusammenhang mit verschiedenen Produktvorschriften wie insbesondere mehreren CE-Richtlinien. Wichtige Änderungen hat die IHK Bodensee-Oberschwaben zusammengefasst.
Recht & Steuern
Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“
Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.