Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Kostengünstigere Robotersysteme: Verbundprojekt „SeRoNet“ wird verlängert

Die Anwendungsbereiche von Servicerobotern sind vielfältig. Vor allem in der Logistik, in der Pflege, im Gesundheitswesen oder auch in der Montageunterstützung gibt es eine Vielzahl von Anwendungsfällen. Eine unzureichende Kompatibilität von Komponenten und ein unübersichtlicher Markt sorgen bei der Entwicklung entsprechender Soft- und Hardware allerdings für überproportional hohe Kosten. Im Verbundprojekt „Servicerobotik-Netzwerk“ (SeRoNet) arbeiten Wissenschaftler*innen des Heinz Nixdorf Instituts der Universität Paderborn gemeinsam mit weiteren Partner*innen daran, den gesamten Entwicklungsprozess zu vereinfachen und damit günstigere Robotersysteme zu ermöglichen. Im Zuge des Projekts ist eine Plattform gestartet, auf der Unternehmen sich vernetzen und gemeinsam an Problemlösungen arbeiten können. Auf robot.one und xito.one sollen zukünftig Hard- und Software-Hersteller Komponenten für die Servicerobotik kooperativ entwickeln und mit allen relevanten Akteur*innen der Branche in Kontakt treten können. SeRoNet wird seit März 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit rund 6,5 Millionen Euro gefördert. Anfang Februar wurde es verlängert und läuft nun bis November dieses Jahres.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/95180

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen