ADR: Bescheinigungen von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten verlängert

Die Gültigkeitsverlängerung (Ausnahme aufgrund von COVID-19) wurde nochmal ausgedehnt. Deutschland hat am 25. Januar die multilateralen Vereinbarungen M333 und M334 gezeichnet. Es handelt sich um eine Verlängerung der M330, aufgesplittet in die Verlängerung der Fahrerbescheinigungen (M333) und die Verlängerung der Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte (M334).

Die Links dazu finden Sie auf der IHK-Homepage, und zwar auf den jeweiligen Infoseiten ganz unten bei den Downloads:

M 333 (Gefahrgutfahrer)

M 334 (Gefahrgutbeauftragte)

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