IPCEI-Förderung von Wasserstoffprojekten möglich

Wasserstofftechnologien und -systeme können als sogenanntes IPCEI-Projekt gefördert werden. Bei diesen transnationalen Projekten gelten gelockerte EU-Beihilferegeln. Ab sofort können Unternehmen ihr Interesse für eine solche Förderung bekunden und ihre Vorhaben-Skizzen bis zum 19. Februar 2021 einreichen.

IPCEI steht für Important Project of Common European Interest. Dabei handelt es sich um ein grenzüberschreitendes wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, das staatlich gefördert wird. Diese bedeutsamen Vorhaben sind mit Investitionen verbunden, die nicht von den Partnern des Vorhabens allein gestemmt werden können und somit von mehreren EU-Mitgliedstaaten gemeinsam nach europäischen Vorgaben gefördert werden dürfen. Bei einem IPCEI-Projekt werden umfangreiche Spillover-Aktivitäten erwartet, d. h. die Vorteile des Vorhabens dürfen nicht nur auf die betreffenden Unternehmen beschränkt sein, sondern müssen eine breitere Verwendung in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft erwirken (z. B. systemrelevante Auswirkungen auf mehreren Ebenen der Wertschöpfungskette). Damit sollen sie einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Wirtschaft leisten.

IPCEI-Projekte ermöglichen die (Teil-)Finanzierung innovativer Projekte mit produkt- und prozessseitig hohem FuE-Bedarf. Partner des Projektes müssen sich dennoch mit einem Eigenanteil beteiligen. Ziel der geförderten Vorhaben muss eine Kommerzialisierung sein. Der Förderumfang eines IPCEI liegt i.d.R. deutlich über dem eines durchschnittlichen nationalen FuE-Projektes.

Wie in der Nationalen Wasserstoffstrategie vorgesehen, soll dabei die gesamte Wertschöpfungs- und Nutzungskette von Wasserstoff (Erzeugung, Transport, Verteilung, Nutzung) berücksichtigt werden. Detaillierte Anforderungen finden Sie in der offiziellen Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Ein FAQ über IPCEIs finden Sie hier. Ab sofort können die Projektskizzen (max. 20 Seiten im PDF-Format) für Investitionsvorhaben hier eingereicht werden. Unternehmen können ihre Unterlagen auch als Teil eines Verbundes einreichen.

Quelle: BMWi/BMVI

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