Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für Maklerkosten neue Regeln. Der Gesetzgeber zielt mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ auf eine Senkung der Erwerbsnebenkosten für Immobilienkäufer ab. Danach gilt: Kauft ein Verbraucher eine Wohnimmobilie, so muss er höchstens die Hälfte der Maklerkosten tragen. Die andere Hälfte muss vom Verkäufer geleistet werden. Lediglich bei Suchaufträgen durch den Käufer oder bei einseitiger Interessenvertretung des Verkäufers bleibt es bei der vollen Kostentragung durch den jeweiligen Auftraggeber. Neu ist außerdem, dass Maklerverträge zumindest in Textform, also z.B. per Mail, abgeschlossen werden müssen.

Umwelt & Energie
EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage
Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.