Neue Regeln über die Verteilung der Maklerkosten

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für Maklerkosten neue Regeln. Der Gesetzgeber zielt mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ auf eine Senkung der Erwerbsnebenkosten für Immobilienkäufer ab. Danach gilt: Kauft ein Verbraucher eine Wohnimmobilie, so muss er höchstens die Hälfte der Maklerkosten tragen. Die andere Hälfte muss vom Verkäufer geleistet werden. Lediglich bei Suchaufträgen durch den Käufer oder bei einseitiger Interessenvertretung des Verkäufers bleibt es bei der vollen Kostentragung durch den jeweiligen Auftraggeber. Neu ist außerdem, dass Maklerverträge zumindest in Textform, also z.B. per Mail, abgeschlossen werden müssen.

Weitere Themen

Aus- und Weiterbildung

Digitale Recruiting Days – Anmeldeschluss 17. Juni

Bei den Recruiting Days vom 24. – 26. Juni 2025 haben wieder alle IHK-Unternehmen die Möglichkeit in einem virtuellen Speed-Dating-Format Fachkräfte aus dem Pool des Pilotprojekts Hand in Hand for International Talents von DIHK Service GmbH und Bundesagentur für Arbeit kennenzulernen.

weiterlesen