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Sofortige Einschränkung der Fahrerlaubnisprüfungen unter Berücksichtigung der neuen Coronaschutzverordnung in NRW

Der TÜV Nord, zuständig für die Durchführung der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfungen in unserer Region, ist aufgrund des Lockdowns von seiner zuständigen Aufsichtsbehörde angewiesen worden, ab dem 16.12.20 nur noch die Prüfungen durchzuführen, die berufsbezogen notwendig und nicht verschiebbar sind – dazu gehören in erster Linie alle Prüfungen aus den C- und D-Klassen, sowie auch die B-/BE-Prüfungen, für die eine berufsbezogene Notwendigkeit nachgewiesen werden kann (z.B. durch Bildungsgutschein bzw. Unverzichtbarkeitsbescheinigung des Arbeitgebers etc.).
Diese Regelung gilt sowohl für die Theorie wie auch für die praktischen Prüfungen.

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