BMWi will grünen Wasserstoff vollständig von EEG-Umlage befreien

Nach längeren Überlegungen hat sich das BMWi nun entschieden, wie die Frage Wasserstoff und EEG-Umlage behandelt werden soll: Während grüner Wasserstoff vollständig von der Umlage freigestellt werden soll, soll auch die Variante Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) ins EEG aufgenommen werden.

Dabei bleibt im BMWi-Entwurf erstmal unklar, was genau grüner Wasserstoff ist. Dafür wird eine Verordnungsermächtigung ins EEG aufgenommen, mit der diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden soll. Eine Frist, bis wann diese Verordnung auch umgesetzt werden soll, gibt es nicht.

Sofort greifen soll hingegen die Regelung, die nicht auf die Farbe des Wasserstoffs bzw. des Strombezugs schaut: Für alle Arten der Wasserstoffherstellung soll die EEG-Umlage auf 15 Prozent begrenzt werden, wobei das Super Cap Anwendung finden kann (EEG-Umlage maximal 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung). Eine erhebliche Änderung gibt es gegenüber der aktuell gültigen Regelung: Neugründungen können auch rückwirkend eine reduzierte Umlage in Anspruch nehmen. Dies gilt aber nur für die Erzeugung von Wasserstoff und nicht für alle BesAR-Fälle.

Zudem soll auch die Regelung zu negativen Preisen geändert werden. So sollen Anlagenbetreiber zwar weiterhin keine Vergütung bekommen, allerdings soll sich der Förderzeitraum um die entsprechende Anzahl an Stunden verlängern.

Quelle: DIHK

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