Versicherungsvermittler: Bevorstehender Brexit; Informationen der FCA; TPR Verfahren

Anlässlich des bevorstehenden Brexits informiert die FCA über das sog. Temporary Permission Regime (TPR) für Versicherungsvermittler, die weiterhin in GB tätig sein wollen.
Mit dem TPR können betroffene Unternehmen, die von Deutschland aus Versicherungsgeschäfte in UK betreiben, ab dem Ende der Übergangszeit in Großbritannien weiterarbeiten. UK wird diesen Unternehmen Zeit einräumen, bei Bedarf eine Genehmigung in UK zu erhalten. Dafür muss die FCA benachrichtigt werden, dass von dem TPR Gebrauch gemacht werden soll. Diejenigen, die bereits die Fortführung ihrer Tätigkeit der FCA gemeldet haben, erhalten Mitteilungen darüber, wie sie sich vorbereiten sollen.

Die FCA macht darauf aufmerksam, dass das TPR-Verfahren seit dem 30.09.2020 wieder möglich ist.

Am 23.09.2020 hat die FCA ein Konsultationspapier zu ihren allgemeinen Erwartungen/Pflichten an internationale Unternehmen veröffentlicht, für die eine FCA-Genehmigung erforderlich ist. Diese sind zu erfüllen, wenn das Unternehmen dauerhaft in GB weiterhin tätig sein möchte. Von allen Firmen, die eine britische Genehmigung beantragen, wird erwartet, dass sie einen aktiven Geschäftssitz in Großbritannien haben. Die FCA nimmt derzeit einen umfangreichen Datenabgleich vor.

Weitere Informationen sind auf der Website der FCA zu finden und bei weiteren Fragen kann das Contact Center der FCA (Frau Joanna Legg (Joanna.Legg2@fca.org.uk) und Herrn Azhar Rizvi (Azhar.Rizvi@fca.org.uk)) behilflich sein.

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