Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG vom 16.10.2020 wurde im Bundesgesetzblatt vom 22.10.2020 verkündet. Dieses sieht Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor. Die Änderungen im WEG treten überwiegend am 01.12.2020 in Kraft.
Das WEMoG sieht in § 19 Abs. 2 Nr. 6 unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines durch die IHK zertifizierten WEG-Verwalters vor. Einzelheiten ergeben sich aus § 26a WEMoG. Das BMJV wird in § 26a Abs. 2 ermächtigt, nähere Bestimmungen über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter, insbesondere zu Inhalt und Verfahren der Prüfung, in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung zu regeln. Das Inkrafttreten von § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG erfolgt gem. § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG zum 01.12.2022.