Außerdem müssen Ersatzteile “mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können“ (siehe auch die Mitteilung des Umweltbundesamtes). Der Zeitraum der nötigen Vorhaltung von Ersatzteilen variiert je nach Produktgruppe. Bestimmte Ersatzteile müssen dabei nur an fachlich kompetente Betriebe zur Reparatur geliefert werden. Auch sehen die Verordnungen für die betroffenen Produktgruppen neue Vorgaben an deren Energieeffizienz vor, um den Stromverbrauch zu senken.
Abschließend arbeitet die EU-Kommission derzeit noch an vereinzelten Definitionen in diesem Zusammenhang, um teils bestehende technische Unklarheiten im Zusammenhang mit den neuen Verordnungen auszuräumen.
Die bezügliche Mitteilung des Umweltbundesamtes mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin