Neue Gesetz gegen Abmahnmissbrauch soll dem unseriöse Abmahnungen verhindern

Im Oktober dieses Jahres ist das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen worden, mit einem Inkrafttreten ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Abmahnmissbrauch bei Wettbewerbsverstößen zu bekämpfen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen vor den Folgen von unnötigen und wettbewerbsschädlichen Abmahnungen geschützt werden. Hierzu sollen finanzielle Fehlanreize für Abmahner beseitigt werden: Insbesondere wird eine Kostenerstattung bei Abmahnungen im Bereich von Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen dann ausgeschlossen sein, wenn ein Mitbewerber mit weniger als 250 Mitarbeitern abgemahnt wird. Stellt sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt heraus oder sind nicht die erforderlichen Informationen enthalten, können die Betroffenen vom Abmahnenden Kostenerstattung verlangen. Um Ansprüche geltend machen zu können, müssen Wirtschaftsverbände auf einer Liste des Bundesamtes für Justiz als entsprechend qualifiziert eingetragen sind.

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen