Neue Gesetz gegen Abmahnmissbrauch soll dem unseriöse Abmahnungen verhindern

Im Oktober dieses Jahres ist das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen worden, mit einem Inkrafttreten ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Abmahnmissbrauch bei Wettbewerbsverstößen zu bekämpfen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen vor den Folgen von unnötigen und wettbewerbsschädlichen Abmahnungen geschützt werden. Hierzu sollen finanzielle Fehlanreize für Abmahner beseitigt werden: Insbesondere wird eine Kostenerstattung bei Abmahnungen im Bereich von Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen dann ausgeschlossen sein, wenn ein Mitbewerber mit weniger als 250 Mitarbeitern abgemahnt wird. Stellt sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt heraus oder sind nicht die erforderlichen Informationen enthalten, können die Betroffenen vom Abmahnenden Kostenerstattung verlangen. Um Ansprüche geltend machen zu können, müssen Wirtschaftsverbände auf einer Liste des Bundesamtes für Justiz als entsprechend qualifiziert eingetragen sind.

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