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„Heimat shoppen“, Gutschein und Bonus Card sollen Einzelhandel unterstützen

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind nicht absehbar. Regionale Händler und Dienstleister haben mit viel Kreativität und Engagement Initiativen ins Leben gerufen, die sich dem entgegenstellen. 

Das erfolgt über Gutscheine und BonusCards, die im lokalen Handel eingelöst und eingesetzt werden können, aber auch über eigene Stadtportale, die den stationären Händler und Dienstleister in dieser schwierigen Zeit unterstützen sollen.

„Heimat shoppen“

„Heimat shoppen” ist, eine durch die IHKs initiierte, groß angelegten Imagekampagne für den Einzelhandel, die Gastronomie und die Dienstleister in unseren Städten und Gemeinde. Ziel der Aktion „Heimat shoppen“ ist es, die Bedeutung lokaler Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister für unsere Städte, Gemeinden und Regionen herauszustellen und mehr ins Bewusstsein der Bürger zu rücken.

Gutscheine und Bonus-Cards

Gutscheinportal – „From OWL With Love“

Stadt Paderborn – Gutschein-Portal Paderborn.City

Stadt Rheda-Wiedenbrück – CityBonusCard

Gemeinde Hövelhof – Hövelhofer CityCard

Stadt Halle – Halle Gutschein

Initiativen der Städte und Gemeinden

Altstadt Bielefeld

Stadt Verl

Werbegemeinschaft Paderborn

Stadt Bad Oeynhausen

Stadt Bünde – „Bünde hilft“

Stadt Enger – Händlerportal für die Stadt Enger

Stadt Espelkamp – Einkaufen in Espelkamp

Stadt Gütersloh – Gütersloh liefert

Gewerbeverein Hiller Land – #Hillehältzusammen

Gemeinde Kirchlengern – „Kirchlengern gegen Corona“

Stadt Lübbecke – #WirfürLübbecke

Gewerbeverein Rahden – #Rahdenhältzusammen

Stadt Salzkotten – „Wir – gemeinsam gegen Corona“

Stadt Delbrück – Delbrück kauft lokal

Werbegemeinschaft Höxter

Stadt Herford – Herford handelt

Initiativen der Lokalradios

Radio Bielefeld „Radio Bielefeld hilft“

Radio Westfalica #Nachbarschaftshilfe

Hinweise auf weitere Initiativen teilen Sie uns gerne mit.

Hinweis: Fernabsatzrecht berücksichtigen

Die neu eingerichteten Liefer- und Abholservices können helfen, einen Teil der Ausfälle zu kompensieren. Doch hierbei ist Vorsicht geboten. Wenn der Vertrieb aufgrund der Corona-Krise auf Fernabsatzwege umgestellt wird, muss das Fernabsatzrecht berücksichtigt werden. Dabei geht es etwa um zusammenhängenden Informationspflichten bis hin zum Widerrufsrecht mit vorheriger Belehrung. Bei fehlender Widerrufsbelehrung kann der Kunde ca. 12 Monate den Kauf widerrufen und das Geld zurückfordern. Wenn Unternehmer diese Pflichten nicht erfüllen, sind Abmahnungen möglich. Fragen hierzu können Sie unseren Rechtsexperten stellen – Telefon: 0521/554-215.

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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