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Automatisierte Produktionsstraße am Campus Gütersloh

Die Anlage besteht unter anderem aus einer vollautomatisierten Produktionsstraße inklusive Hochregallager sowie elektronischer Logistikfahrzeuge. Sie steht Wissenschaftlerinnen Wissenschaftlern sowie Studierenden zur Verfügung, um Konzepte der Prozessgestaltung, sowie IoT-Anwendungen und Datenanalyse praxisorientiert entwickeln und erproben können.

So sind einige umfangreiche Forschungsvorhaben im Bereich Data Science geplant, die unter anderem auch in Verbundprojekten mit Unternehmen realisiert werden sollen. „Mit der Anlage können wir eigene Produktionsdaten generieren, aufbereiten und auswerten“, erklärt Pascal Reusch. „Die Ergebnisse können wir den Kooperationspartnerinnen und -partnern in der Industrie zurück spiegeln.“ Es kann beispielsweise simuliert werden, wie lange ein Produkt braucht, um das System bis zum Versand zu durchlaufen und so dabei helfen, die Auswirkungen von Optimierungsansätzen direkt erlebbar zu machen. Außerdem können hier auch Predictive-Maintenance-Situationen, zu Deutsch: vorausschauende Wartung, dargestellt werden. „Wenn zum Beispiel Verschleiß dazu führt, dass Anlagenteile sich langsamer oder unpräziser bewegen, ist das schnell ein Problem für das ganze System. Dies wollen wir frühzeitig erkennen und verhindern können“, sagt Prof. Dr.-Ing. Martin Kohlhase, der diese Themen gemeinsam mit seinen Kollegen am CfADS erforscht.
Weiterlesen: https://www.fh-bielefeld.de/presse/pressemitteilungen/automatisierte-produktionsstrasse-am-campus-guetersloh

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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