SCIP-Datenbank: aktuelle Hinweise

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) informiert darüber, dass die finale Version der SCIP-Datenbank Ende Oktober für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden soll. Laut Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie hätte die Datenbank eigentlich schon im Januar dieses Jahres zur Verfügung gestellt werden müssen. Der genaue Umfang der inhaltlichen Ausgestaltung ist jedoch weiterhin nicht vollständig geklärt. Darüber hinaus bietet die ECHA nun eine Art Infografik an, welche die hauptsächlichen Anforderungen und Definitionen hinsichtlich der Datenbank erläutert.

Diese Infografik finden Sie unter anderem in deutscher Sprache hier.

Darüber hinaus kündigt die ECHA für den 19. November ein Webinar an, um Unternehmen über die Anforderungen und die Nutzung bzw. die Datenübermittlung an die Datenbank zu informieren. Hierbei soll eine genaue Demonstration der Dateiübermittlung erfolgen. Ebenfalls sollen Teilnehmer im Rahmen einer Q&A-Session ihre Fragen direkt an Experten der Agentur richten können.

Die Website zum Webinar und weiteren Informationen zu SCIP finden Sie hier.

Diese Hinweise und Hilfestellungen betreffen vor allem Unternehmen mit internationalem Geschäft. Die nationale Umsetzung der Datenbank erfolgt in Deutschland im neuen Paragraphen 16f des Chemikaliengesetzes. Darin heißt es, dass Unternehmen zur Erfüllung der Anforderung der Datenbank der ECHA die entsprechenden Informationen nach Maßgabe der Abfallrahmenrichtlinie – und damit mittelbar nach Artikel 33 REACH – “zur Verfügung stellen“ müssen.

Zu Details dieser Pflichterfüllung hinsichtlich der Datenbank – also zu der Frage, was “zur Verfügung stellen“ in diesem Zusammenhang für Unternehmen genau bedeutet – soll das Bundesumweltministerium eine Rechtsverordnung erlassen. Mit einer solchen Verordnung ist nach Aussage des Bundesumweltministeriums jedoch bis zum Januar des kommenden Jahres und somit zur Anwendungsfrist der Datenbank für Unternehmen nicht mehr zu rechnen.

Quelle: DIHK, Berlin

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