Entsprechende Anträge können ab sofort online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eingereicht werden.
Quelle: DIHK

Recht & Steuern
Krank durch Tattoo: Keine Entgeltfortzahlung
Tätowierungen gelten längst als Ausdruck individueller Lebensgestaltung – auch im Berufsleben sind sie weitgehend akzeptiert. Aber: Wer sich freiwillig tätowieren lässt, muss das Risiko möglicher Folgen selbst tragen – auch finanziell.