Richtig streiten: IHK unterstützt bei außergerichtlicher Streiterledigung

Im Wirtschaftsleben kann es zu vielfältigen Konflikten zwischen Unternehmen oder innerhalb eines Unternehmens kommen. Auseinandersetzungen können, müssen aber nicht zwingend vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden. Gerichtsprozesse kosten in der Regel viel Zeit und Geld; ihr Ausgang ist ungewiss. Eine gute Alternative hierzu bieten die Verfahren der außergerichtlichen Streiterledigung oder Schiedsgerichtsbarkeit.

Die Parteien schalten hier einen neutralen, unparteiischen Dritten ein, um mit dessen Hilfe eine Einigung zu finden oder eine Streitfrage zu klären und damit ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die IHK Ostwestfalen unterstützt ihre Mitglieder bei der außergerichtlichen Streiterledigung durch die Benennung von Schiedsgutachtern, Schiedsrichtern und Schlichtern. Sie unterhält eine Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten und eine Mediationsstelle für kaufmännische Fragen.

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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