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Kabinett beschließt Entwurf zur UVP-Portale-Verordnung

Das Bundeskabinett hat den Verordnungsentwurf über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung verabschiedet. Danach sollen insbesondere Mindeststandards für die Art und Weise der Zugänglichmachung der Daten sowie für die Dauer der Speicherung der Daten festgelegt werden. Der Bundesrat wird sich im Herbst mit dem Entwurf befassen.

Nach dem UVPG haben Bund und Länder zentrale Internetportale einzurichten, in denen bestimmte Daten, wie Entscheidungen, Unterlagen oder Bekanntmachungen zu veröffentlichen sind. Dadurch soll es erleichtert werden, sich über Vorhaben und ihre Umweltauswirkungen zu informieren. Mit der Verordnung sollen neue Standards für eine digitalere und nutzerfreundlichere Umweltverwaltung auf den Weg gebracht werden. Die zentralen Internetportale zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Bund und Ländern sollen danach künftig einheitlich und nutzerfreundlich gestaltet werden.

Den Verordnungsentwurf sowie den Entwurf der Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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