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Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht neuen Mindeststandard

Mit der neuen Fassung soll durch detaillierte Beschreibung des Prüfverfahrens die Anwendung erleichtert werden. Die neue Version soll nun auch technische Innovationen abbilden, indem eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt wurde.

Nach § 21 VerpackG sind die Beteiligungsentgelte der Verpackungshersteller danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der neue Mindeststandard soll der einheitlichen Bemessung der Kriterien dienen.

Den neuen Mindeststandard finden Sie hier. 

Quelle: DIHK, Berlin

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