Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen

Die Bundesregierung hat die von der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) beschlossen. Die beschlossenen Änderungen sehen vor, die Aussetzung der Antragspflicht bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Diese Verlängerung soll jedoch nur für Unternehmen gelten, die infolge der COVID-19-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein.

Nähere Einzelheiten zu der Verlängerung der Aussetzungsfrist entnehmen Sie bitte der
Pressemitteilung des BMJV: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020
/090220_Insolvenz.html

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