Finanzanlagenvermittler: Neuregelungen gelten seit 1. August

Die neuen Regeln für Finanzanlagenvermittler sind zum 1. August 2020 in Kraft getreten. Diese betreffen im Wesentlichen zusätzliche Wohlverhaltensregelungen.

Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) wurden zusätzliche Wohlverhaltensregelungen für gewerbliche Finanzanlagenvermittler in die Finanzanlagenvermittlungsverordnung aufgenommen bzw. bestehende Regelungen an die Vorgaben der MiFID II angepasst.

Betroffen sind Finanzanlagenvermittler/-innen und Honorar-Finanzanlagenberater/-innen mit einer Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h Gewerbeordnung (GewO) und ihre mitvermittelnden Angestellten. Die wesentlichen Neuerungen finden Sie in anliegendem Merkblatt.

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