Kohleausstiegsgesetz: Bundesregierung lehnt Änderungswünsche des Bundesrats ab

Erwartungsgemäß hat die Bundesregierung die Änderungsvorschläge der Länderkammer (BR-Drucksache 51/20) abgelehnt. Insbesondere lehnt die Bundesregierung Änderungen bei der Entschädigungsfrage für die Steinkohlekraftwerke ab. Der Bundesrat hatte im Einklang mit den Vorschlägen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung für die Verlängerung der Ausschreibung und damit für Entschädigungszahlungen bis 2030 plädiert.

Auch eine Aussetzung der Degression des Höchstwerts für Steinkohlekraftwerke, die 2038 nicht älter als 25 Jahre sind, findet nicht die Zustimmung der Regierung. Gleiches gilt für die vom Bundesrat geforderte Erhöhung der Sätze für ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Des Weiteren unterstreicht die Bundesregierung, dass sie die gewählte „Kann-Formulierung“ bei der Kompensation des Strompreisanstiegs durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung für ausreichend hält.

Zugesagt wurde von der Bundesregierung hingegen die Prüfung zur Ausgestaltung des Kohleersatzbonus sowie der Versorgungssicherheit mit Rohstoffen, die bei der Kohleverstromung gewonnen werden. Beim PV-Deckel und der Erhöhung des Offshore-Ziels für 2030 von 15 auf 20 GW betont die Bundesregierung, dass sie diese schnellstmöglich umsetzen möchte.

In die parlamentarischen Verhandlungen zum Kohleausstiegsgesetz ist mittlerweile wieder Bewegung gekommen. So wird die Anhörung im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages in der letzten Maiwoche stattfinden. Das genaue Datum stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Quelle: DIHK, Berlin

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