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Herstellung von Desinfektionsmitteln: Hinweise der BAuA

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) teilt auf Anfrage mit, dass sich betroffene Unternehmen mit konkreten Fragen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln sowie zu den bezüglichen Allgemeinverfügungen der BAuA an den REACH-CLP-Biozid Helpdesk wenden können.

Dazu weist die BAuA einerseits auf die Website des Helpdesks hin, auf welcher Informationen zu den Allgemeinverfügungen und damit den Ausnahmezulassungen für Flächen- und Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen:

https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Covid19/Covid19_dossier.html

Darüber hinaus beantwortet das Helpdesk-Team nach Angaben der BAuA auch Anfragen von Seiten der Unternehmen, die von diesen Ausnahmezulassungen Gebrauch machen wollen. Diese können den Helpdesk direkt über die E-Mail reach-clp-biozid@baua.bund.de erreichen bzw. über ein Kontaktformular:

https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Services/Kontakt/Kontaktformular_node.html

Allerdings bittet die BAuA um Verständnis für teilweise möglicherweise verlängerte Beantwortungszeiten.

Quelle: DIHK, Berlin

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