Verkehr & Logistik: Ausnahmen für die Transportbranche

Zahlreiche Ausnahmeregelungen haben der Bund und die Länder für die Transportbranche seit dem 19. März 2020 erlassen. Nicht jede Corona-Sonderregelung hat sich bei näherer Betrachtung als sinnvoll erwiesen und wurde nach ein paar Tagen wieder zurückgenommen. Dabei den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. 

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld hat auf ihrer Homepage eine Zusammenfassung aller für den Bereich Verkehr & Logistik relevanten Sonderregelungen zusammengefasst und nach den Rubriken „Transportunternehmer“, Berufskraftfahrer“, Gefahrgutfahrer“ und „Gefahrgutbeauftragte“ sortiert aufgelistet. Abrufbar ist die Seite entweder mit nachfolgendem Link oder mit dem dargestellten QR-Code (www.ostwestfalen.ihk.de/standort-foerdern/verkehr-und-logistik/corona).

Hinweis: Erlasse, die das Bundesverkehrsministerium herausgegeben hat, gelten im gesamten Bundesgebiet. Erlasse, die aufgrund der Zuständigkeit von den Ländern beschlossen wurden, weichen zwischen den Ländern z. T. mitunter erheblich voneinander ab. Ein gutes Beispiel dafür ist der Erlass zu den erleichterten Bedingungen beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Während in NRW generell an Sonn- und Feiertagen alle Beförderungen bis zum 30. Mai vom Fahrverbot befreit sind, dürfen in anderen Bundesländern teilweise nur bestimmte Güter, nur zur Belieferung des Einzelhandels und mit abweichenden Gültigkeitsfristen transportiert werden.
 
Telefonische Informationen erhalten Sie auch von Ihren IHK-Ansprechpartern Thomas Weitkamp (0521/554-237) und Volker Uflacker (0521/554-158)

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