EU sucht Hersteller für medizinisches Zubehör durch 3D-Druck

Die Europäische Kommission plant für die Mitgliedstaaten einen Notfallvorrat an medizinischer Ausrüstung anzulegen und ist aktuell auf der Suche nach Einrichtungen, die lebensnotwendiges medizinisches Zubehör mithilfe von Polymer 3D-Druck fertigen können.Es besteht ein dringender Bedarf an Masken sowie an Beatmungsgeräten, die für Atemschutzgeräte benötigt werden. Diese können in 3D gedruckt werden. Die Software, mit der die Masken gedruckt werden können, können Sie hier herunterladen:
https://copper3d.com/hackthepandemic/

Bitte melden Sie sich so zeitnah wie möglich, wenn Sie Masken oder Beatmungsgeräte produzieren können. Sollten Sie zur Produktion noch etwas benötigen – seien es Rohstoffe, Transport, Design, Zertifizierung oder finanzielle Mittel – wird die Europäische Kommission sich um eine Lösung bemühen.

Infos zu den Standards der Beatmungsgeräte finden Sie hier:
https://www.ihk-regensburg.de/blueprint/servlet/resource/blob/4739926/ca7c6528e3392a5fb602fddc8bb2c202/standards-der-beantmungsgeraete-data.pdf

Bitte beachten Sie die möglichen Ausnahmen von den EU-Richtlinien zu non-invasiven Beatmungsgeräten:

In hinreichend begründeten Fällen können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet beschließen, das in Verkehr bringen und die Inbetriebnahme von Produkten zu genehmigen, für die das/die entsprechende(n) EU-Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte nicht durchgeführt wurde(n) und deren Verwendung im Interesse des Gesundheitsschutzes liegt.

Anbieter können daher die Einreichung eines gesonderten Angebots für solche Produkte in Erwägung ziehen, insbesondere wenn sie zum Zeit-punkt der Einreichung nachweisen können, dass die betreffenden Produkte in Übereinstimmung mit den Konformitätsbewertungsverfahren zugelassen wurden, die nach den nationalen Rechtsvorschriften mindestens eines anderen Drittlandes festgelegt wurden.

Die Anbieter sollten beachten, dass es das Vorrecht jedes Mitgliedstaats ist, zu entscheiden, ob das in Verkehr bringen und die Inbetriebnahme der oben genannten Produkte aus hinreichend begründeten Gründen genehmigt werden kann.

Ansprechpartnerin:
Frau Theresa Gerdes, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Tel. 030 310078-5505, theresa.gerdes@vdivde-it.de
Quelle: Europäische Kommission

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