Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Aber wie können diese einen Antrag stellen? Das BMBF hat zum Bescheinigungsverfahren eine FAQ-Liste veröffentlicht. Offen ist nach wie vor, wer die Bescheinigungen vornehmen wird.Das Ausschreibungsverfahren zur Bestimmung der zukünftigen Bescheinigungsstelle(n) wird derzeit durchgeführt. Nach Beauftragung der Stellen werden diese im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Es ist damit zu rechnen, dass eine Antragsstellung voraussichtlich ab Sommer/Herbst 2020 möglich ist. Die FAQ-Liste finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/de/faq-zur-bescheinigungsstelle-und-zum-bescheinigungsverfahren-10875.html
Quelle: BMBF

Umwelt & Energie
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