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Gut unterstützt: Obergrenze beim NRW.Mirkodarlehen erhöht

Die NRW.BANK verbessert die Konditionen des NRW.Mikrodarlehens. Ab sofort können Gründer bis zu 50.000 Euro über dieses Programm finanzieren. Bisher lag die Obergrenze bei 25.000 Euro. Außerdem wir dIe Kreditlaufzeit von sechs auf bis zu zehn Jahren gestreckt. Auf diese Weise soll möglichst viel Liquidität in den ersten Jahren in den jungen Unternehmen belassen werden.

Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an Existenzgründer und Jungunternehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und entweder eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit in NRW aufnehmen möchten oder seit weniger als fünf Jahren ausüben. Das Darlehen kann über eines der STARTERCENTER NRW beantragt werden, wie zum Beispiel die IHK Ostwestfalen. Die Startercenter beraten die Gründerinnen und Gründer und leiten anschließend den Antrag mit dem Gründungskonzept an die NRW.BANK weiter. Diese kann dann Darlehen bis 50.000 Euro bewilligen (ehemals maximal 25.000 Euro). Die Laufzeiten sind bis zu zehn Jahre frei wählbar (ehemals sechs Jahre). Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Seit 2016 kann das NRW.Mikrodarlehen auch von Flüchtlingen beantragt werden.

In den ersten zwei Jahren ist eine Begleitberatung für die Existenzgründer verpflichtend.

 

Link: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWEUMikrodarlehen/15262/produktdetail.html

 

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/pressearchiv/2020/200225_PI_Mikrodarlehen.html

 

 

 

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