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Mit dem Test finden Sie heraus, welche Gründerpersönlichkeit Sie haben und wie Sie Ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln können.

Digital & persönlich: Gründungswerkstatt NRW

Eine Geschäftsidee ist gefunden, aber wie daraus ein durchdachtes Konzept bzw. einen soliden Business Plan machen? Die Gründungswerkstatt kann hier zielgerichtet unterstützen. Die kostenlose Online-Plattform bietet ein umfassendes Informations-, Lern- und Beratungsangebot. Sie kombiniert dabei die digitale Welt mit der persönlichen Beratung, indem zum Beispiel Experten der IHK zugeteilt nach der jeweiligen Region den gesamten Prozess begleiten.

Die Gründungswerkstatt ermöglicht es bundesweit und im Team mit anderen Gründerinnen und Gründern an der jeweiligen Geschäftsidee gemeinsam zu arbeiten und zu kommunizieren. Auch ist es auf diese Weise sehr einfach den Business- und Finanzplan sowie Dokumente mit Beratern, der Bank oder Investoren zu teilen. Die Daten werden sicher in Deutschland gespeichert und es ist so alles Notwendige an einem neutralen, vertrauensvollen und sicheren Ort gebündelt. Die Nutzung der Gründungswerkstatt und die persönliche Beratung ist kostenlos.

Seit 2006 unterstützt die Gründungswerkstatt Gründungswillige und Jungunternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee. Die Gründungswerkstatt ist ein Verbund von IHKs, Handwerkskammern und anderen Gründungsförderern, die so eine gemeinsame technische Basis zur Erstellung eines Businessplans und für die Gründerbetreuung einsetzen. Es handelt sich hierbei um ein internetgestütztes Informations-, Qualifizierungs- und Beratungssystem. Dieses System verbindet sowohl die Vorteile der digitalen Welt als auch der persönlichen Beratung und unterstützt damit Existenzgründer sowie deren Berater während des gesamten Prozesses. Durch regional abgestimmte Angebote ist es möglich, eine neutrale, kompetente und ortskundige Betreuung der Gründer durch die Gründungswerkstätten zu gewährleisten.

Infos: https://www.gruendungswerkstatt-nrw.de/

Bild: pathdoc/stock.adobe.com

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Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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